Information über gesetzliche Widerrufsrechte eines Verbrauchers

Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Das Gesetz räumt einem Verbraucher unter folgenden Voraussetzungen ein Widerrufsrecht ein:

1.  Abschluss eines (Werk-) Vertrages außerhalb von Geschäftsräumen des Unternehmers (§ 312b BGB)

Schließt ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers, also im vorliegenden Falle der Gregor Lauber Fensterbau GmbH, im öffentlichen oder privaten Bereich (z.B. bei sich zu Hause) einen Werkvertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und eines Vertreters des Unternehmers, liegt ein Vertrag im Sinne von § 312b BGB vor. Für diesen Fall steht dem Verbraucher gem. §§ 312g, 355 BGB das Recht zum Widerruf des außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossenen (Werk-) Vertrages zu.

2. Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB)

Wird der (Werk-) Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Telefax, E-Mail) geschlossen, liegt ein Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312c BGB vor. Für diesen Fall steht dem Verbraucher gem. §§ 312g, 355 BGB das Recht zum Widerruf des geschlossenen Fernabsatzvertrages zu.

3. Widerruf eines Verbraucherbauvertrages (§ 650 i BGB)

Verbraucherbauverträge im Sinne von § 650 i BGB sind Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen in einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird. Wird ein Verbraucherbauvertrag im Sinne von § 650i BGB geschlossen, der nicht notariell beurkundet wurde, steht dem Verbraucher gem. §§ 650 l, 355 BGB das Recht zum Widerruf des geschlossenen Verbraucherbauvertrages zu. Hierbei kommt es auf die Art und Weise des Vertragsschlusses nicht an.

4. Form des Widerrufes

Wenn die Voraussetzungen des Widerrufes gem. §§ 312b BGB oder 312c BGB oder 650i BGB gegeben sind, hat der Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen, gerechnet ab dem Tage des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die Gregor Lauber Fensterbau GmbH, Jahnstrasse 20, 78224 Singen, Telefon 07731-93500, Fax 07731-935020, info@fensterbau-lauber.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, den geschlossenen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierbei kann der Verbraucher das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist an die Gregor Lauber Fensterbau GmbH absendet.

5. Folgen des Widerrufs

5.1.
Wird ein außerhalb von Geschäftsräumen oder im Wege des Fernabsatzes geschlossener Vertrag widerrufen, bestimmen sich die Rechtsfolgen des Widerrufes nach § 357 BGB. Die wechselseitig empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.

5.2.
Im Falle des Widerrufes eines Verbraucherbauvertrages bestimmen sich die Rechtsfolgen des Widerrufes nach § 357e BGB. Erhaltene Leistungen sind grundsätzlich zurückzugewähren. Ist jedoch die Rückgewähr der bis zum Widerruf erbrachten Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz.

6. Empfangsbestätigung

Der Verbraucher bestätigt der Gregor Lauber Fensterbau GmbH, dass er eine Mehrfertigung dieses Informationsschreibens einschließlich das Muster-Widerrufsformular ausgehändigt erhalten hat. Sind mehrere Personen Auftraggeber, bestätigen bitte alle Auftraggeber den Erhalt der Information über gesetzliche Widerrufsrechte eines Verbrauchers.

Information über gesetzliche Widerrufsrechte eines Verbrauchers

Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Das Gesetz räumt einem Verbraucher unter folgenden Voraussetzungen ein Widerrufsrecht ein:

1.  Abschluss eines (Werk-) Vertrages außerhalb von Geschäftsräumen des Unternehmers (§ 312b BGB)

Schließt ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers, also im vorliegenden Falle der Gregor Lauber Fensterbau GmbH, im öffentlichen oder privaten Bereich (z.B. bei sich zu Hause) einen Werkvertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und eines Vertreters des Unternehmers, liegt ein Vertrag im Sinne von § 312b BGB vor. Für diesen Fall steht dem Verbraucher gem. §§ 312g, 355 BGB das Recht zum Widerruf des außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossenen (Werk-) Vertrages zu.

2. Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB)

Wird der (Werk-) Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Telefax, E-Mail) geschlossen, liegt ein Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312c BGB vor. Für diesen Fall steht dem Verbraucher gem. §§ 312g, 355 BGB das Recht zum Widerruf des geschlossenen Fernabsatzvertrages zu.

3. Widerruf eines Verbraucherbauvertrages (§ 650 i BGB)

Verbraucherbauverträge im Sinne von § 650 i BGB sind Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen in einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird. Wird ein Verbraucherbauvertrag im Sinne von § 650i BGB geschlossen, der nicht notariell beurkundet wurde, steht dem Verbraucher gem. §§ 650 l, 355 BGB das Recht zum Widerruf des geschlossenen Verbraucherbauvertrages zu. Hierbei kommt es auf die Art und Weise des Vertragsschlusses nicht an.

4. Form des Widerrufes

Wenn die Voraussetzungen des Widerrufes gem. §§ 312b BGB oder 312c BGB oder 650i BGB gegeben sind, hat der Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen, gerechnet ab dem Tage des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die Gregor Lauber Fensterbau GmbH, Jahnstrasse 20, 78224 Singen, Telefon 07731-93500, Fax 07731-935020, info@fensterbau-lauber.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, den geschlossenen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierbei kann der Verbraucher das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist an die Gregor Lauber Fensterbau GmbH absendet.

5. Folgen des Widerrufs

5.1.
Wird ein außerhalb von Geschäftsräumen oder im Wege des Fernabsatzes geschlossener Vertrag widerrufen, bestimmen sich die Rechtsfolgen des Widerrufes nach § 357 BGB. Die wechselseitig empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.

5.2.
Im Falle des Widerrufes eines Verbraucherbauvertrages bestimmen sich die Rechtsfolgen des Widerrufes nach § 357e BGB. Erhaltene Leistungen sind grundsätzlich zurückzugewähren. Ist jedoch die Rückgewähr der bis zum Widerruf erbrachten Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz.

6. Empfangsbestätigung

Der Verbraucher bestätigt der Gregor Lauber Fensterbau GmbH, dass er eine Mehrfertigung dieses Informationsschreibens einschließlich das Muster-Widerrufsformular ausgehändigt erhalten hat. Sind mehrere Personen Auftraggeber, bestätigen bitte alle Auftraggeber den Erhalt der Information über gesetzliche Widerrufsrechte eines Verbrauchers.

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Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Das Gesetz räumt einem Verbraucher unter folgenden Voraussetzungen ein Widerrufsrecht ein:

1.  Abschluss eines (Werk-) Vertrages außerhalb von Geschäftsräumen des Unternehmers (§ 312b BGB)

Schließt ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers, also im vorliegenden Falle der Gregor Lauber Fensterbau GmbH, im öffentlichen oder privaten Bereich (z.B. bei sich zu Hause) einen Werkvertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und eines Vertreters des Unternehmers, liegt ein Vertrag im Sinne von § 312b BGB vor. Für diesen Fall steht dem Verbraucher gem. §§ 312g, 355 BGB das Recht zum Widerruf des außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossenen (Werk-) Vertrages zu.

2. Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB)

Wird der (Werk-) Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Telefax, E-Mail) geschlossen, liegt ein Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312c BGB vor. Für diesen Fall steht dem Verbraucher gem. §§ 312g, 355 BGB das Recht zum Widerruf des geschlossenen Fernabsatzvertrages zu.

3. Widerruf eines Verbraucherbauvertrages (§ 650 i BGB)

Verbraucherbauverträge im Sinne von § 650 i BGB sind Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen in einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird. Wird ein Verbraucherbauvertrag im Sinne von § 650i BGB geschlossen, der nicht notariell beurkundet wurde, steht dem Verbraucher gem. §§ 650 l, 355 BGB das Recht zum Widerruf des geschlossenen Verbraucherbauvertrages zu. Hierbei kommt es auf die Art und Weise des Vertragsschlusses nicht an.

4. Form des Widerrufes

Wenn die Voraussetzungen des Widerrufes gem. §§ 312b BGB oder 312c BGB oder 650i BGB gegeben sind, hat der Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen, gerechnet ab dem Tage des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die Gregor Lauber Fensterbau GmbH, Jahnstrasse 20, 78224 Singen, Telefon 07731-93500, Fax 07731-935020, info@fensterbau-lauber.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, den geschlossenen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierbei kann der Verbraucher das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist an die Gregor Lauber Fensterbau GmbH absendet.

5. Folgen des Widerrufs

5.1.
Wird ein außerhalb von Geschäftsräumen oder im Wege des Fernabsatzes geschlossener Vertrag widerrufen, bestimmen sich die Rechtsfolgen des Widerrufes nach § 357 BGB. Die wechselseitig empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.

5.2.
Im Falle des Widerrufes eines Verbraucherbauvertrages bestimmen sich die Rechtsfolgen des Widerrufes nach § 357e BGB. Erhaltene Leistungen sind grundsätzlich zurückzugewähren. Ist jedoch die Rückgewähr der bis zum Widerruf erbrachten Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz.

6. Empfangsbestätigung

Der Verbraucher bestätigt der Gregor Lauber Fensterbau GmbH, dass er eine Mehrfertigung dieses Informationsschreibens einschließlich das Muster-Widerrufsformular ausgehändigt erhalten hat. Sind mehrere Personen Auftraggeber, bestätigen bitte alle Auftraggeber den Erhalt der Information über gesetzliche Widerrufsrechte eines Verbrauchers.

Information über gesetzliche Widerrufsrechte eines Verbrauchers

Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Das Gesetz räumt einem Verbraucher unter folgenden Voraussetzungen ein Widerrufsrecht ein:

1.  Abschluss eines (Werk-) Vertrages außerhalb von Geschäftsräumen des Unternehmers (§ 312b BGB)

Schließt ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers, also im vorliegenden Falle der Gregor Lauber Fensterbau GmbH, im öffentlichen oder privaten Bereich (z.B. bei sich zu Hause) einen Werkvertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und eines Vertreters des Unternehmers, liegt ein Vertrag im Sinne von § 312b BGB vor. Für diesen Fall steht dem Verbraucher gem. §§ 312g, 355 BGB das Recht zum Widerruf des außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossenen (Werk-) Vertrages zu.

2. Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB)

Wird der (Werk-) Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Telefax, E-Mail) geschlossen, liegt ein Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312c BGB vor. Für diesen Fall steht dem Verbraucher gem. §§ 312g, 355 BGB das Recht zum Widerruf des geschlossenen Fernabsatzvertrages zu.

3. Widerruf eines Verbraucherbauvertrages (§ 650 i BGB)

Verbraucherbauverträge im Sinne von § 650 i BGB sind Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen in einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird. Wird ein Verbraucherbauvertrag im Sinne von § 650i BGB geschlossen, der nicht notariell beurkundet wurde, steht dem Verbraucher gem. §§ 650 l, 355 BGB das Recht zum Widerruf des geschlossenen Verbraucherbauvertrages zu. Hierbei kommt es auf die Art und Weise des Vertragsschlusses nicht an.

4. Form des Widerrufes

Wenn die Voraussetzungen des Widerrufes gem. §§ 312b BGB oder 312c BGB oder 650i BGB gegeben sind, hat der Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen, gerechnet ab dem Tage des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die Gregor Lauber Fensterbau GmbH, Jahnstrasse 20, 78224 Singen, Telefon 07731-93500, Fax 07731-935020, info@fensterbau-lauber.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, den geschlossenen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierbei kann der Verbraucher das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist an die Gregor Lauber Fensterbau GmbH absendet.

5. Folgen des Widerrufs

5.1.
Wird ein außerhalb von Geschäftsräumen oder im Wege des Fernabsatzes geschlossener Vertrag widerrufen, bestimmen sich die Rechtsfolgen des Widerrufes nach § 357 BGB. Die wechselseitig empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.

5.2.
Im Falle des Widerrufes eines Verbraucherbauvertrages bestimmen sich die Rechtsfolgen des Widerrufes nach § 357e BGB. Erhaltene Leistungen sind grundsätzlich zurückzugewähren. Ist jedoch die Rückgewähr der bis zum Widerruf erbrachten Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz.

6. Empfangsbestätigung

Der Verbraucher bestätigt der Gregor Lauber Fensterbau GmbH, dass er eine Mehrfertigung dieses Informationsschreibens einschließlich das Muster-Widerrufsformular ausgehändigt erhalten hat. Sind mehrere Personen Auftraggeber, bestätigen bitte alle Auftraggeber den Erhalt der Information über gesetzliche Widerrufsrechte eines Verbrauchers.

Information über gesetzliche Widerrufsrechte eines Verbrauchers

Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Das Gesetz räumt einem Verbraucher unter folgenden Voraussetzungen ein Widerrufsrecht ein:

1.  Abschluss eines (Werk-) Vertrages außerhalb von Geschäftsräumen des Unternehmers (§ 312b BGB)

Schließt ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers, also im vorliegenden Falle der Gregor Lauber Fensterbau GmbH, im öffentlichen oder privaten Bereich (z.B. bei sich zu Hause) einen Werkvertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und eines Vertreters des Unternehmers, liegt ein Vertrag im Sinne von § 312b BGB vor. Für diesen Fall steht dem Verbraucher gem. §§ 312g, 355 BGB das Recht zum Widerruf des außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossenen (Werk-) Vertrages zu.

2. Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB)

Wird der (Werk-) Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Telefax, E-Mail) geschlossen, liegt ein Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312c BGB vor. Für diesen Fall steht dem Verbraucher gem. §§ 312g, 355 BGB das Recht zum Widerruf des geschlossenen Fernabsatzvertrages zu.

3. Widerruf eines Verbraucherbauvertrages (§ 650 i BGB)

Verbraucherbauverträge im Sinne von § 650 i BGB sind Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen in einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird. Wird ein Verbraucherbauvertrag im Sinne von § 650i BGB geschlossen, der nicht notariell beurkundet wurde, steht dem Verbraucher gem. §§ 650 l, 355 BGB das Recht zum Widerruf des geschlossenen Verbraucherbauvertrages zu. Hierbei kommt es auf die Art und Weise des Vertragsschlusses nicht an.

4. Form des Widerrufes

Wenn die Voraussetzungen des Widerrufes gem. §§ 312b BGB oder 312c BGB oder 650i BGB gegeben sind, hat der Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen, gerechnet ab dem Tage des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die Gregor Lauber Fensterbau GmbH, Jahnstrasse 20, 78224 Singen, Telefon 07731-93500, Fax 07731-935020, info@fensterbau-lauber.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, den geschlossenen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierbei kann der Verbraucher das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist an die Gregor Lauber Fensterbau GmbH absendet.

5. Folgen des Widerrufs

5.1.
Wird ein außerhalb von Geschäftsräumen oder im Wege des Fernabsatzes geschlossener Vertrag widerrufen, bestimmen sich die Rechtsfolgen des Widerrufes nach § 357 BGB. Die wechselseitig empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.

5.2.
Im Falle des Widerrufes eines Verbraucherbauvertrages bestimmen sich die Rechtsfolgen des Widerrufes nach § 357e BGB. Erhaltene Leistungen sind grundsätzlich zurückzugewähren. Ist jedoch die Rückgewähr der bis zum Widerruf erbrachten Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz.

6. Empfangsbestätigung

Der Verbraucher bestätigt der Gregor Lauber Fensterbau GmbH, dass er eine Mehrfertigung dieses Informationsschreibens einschließlich das Muster-Widerrufsformular ausgehändigt erhalten hat. Sind mehrere Personen Auftraggeber, bestätigen bitte alle Auftraggeber den Erhalt der Information über gesetzliche Widerrufsrechte eines Verbrauchers.