Zurück zur Übersicht 1. Januar 2024 20% Steuern sparen So einfach und unbürokratisch war es noch nie. Das Steuersparmodell der Bundesregierung für energetische Maßnahmen macht es möglich. Durch die Neuregelung des Klimaschutzprogrammes 2030 können ab Anfang 2020 neben den Lohnkosten auch die Materialkosten einer energetischen Sanierungsmaßnahme steuerlich geltend gemacht werden. Dies regelt Paragraf §35c für “Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden” des Einkommensteuergesetzes (EStG). Insgesamt können Sie 20 % der Gesamtkosten von bis zu 200.000 € (also max. 40.000 €) innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Grundlegend gelten hierfür folgende Regeln/Einschränkungen: Die Immobilie muss mindesten 10 Jahre alt sein, muss Ihnen gehören und Sie müssen selbst darin wohnen – egal ob Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung Um die Steuerrückerstattung zu erhalten muss diese bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bitte sprechen Sie hierüber mit Ihrem Steuerberater. Die geforderten Energiewerte müssen erfüllt werden, dass heisst beim Fenstertausch konkret: Wir benötigen eine 3-fach-Verglasung. Ein zusätzlicher Energieberater, wie bei den Förderungen durch die KfW, ist nicht erforderlich. Die Sanierungsarbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden – Sprechen Sie uns darauf an, wir beraten Sie gerne! Hier zwei anschauliche Rechenbeispiele, wie der neue 20%ige Steuerbonus funktioniert, wenn Sie in einem Einfamilienhaus neue Fenster einbauen lassen. Renovierungsaufwand für neue Fenster: 15.000 € Steuerrückerstattung/Steuerersparnis von 20 % von Renovierungsaufwand: 3.000 € Die Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt: Im 1. Jahr 7%: 1.050 € Im 2. Jahr 7%: 1.050 € Im 3. Jahr 6%: 900 € Renovierungsaufwand für neue Fenster: 25.000 € Steuerrückerstattung/Steuerersparnis von 20 % von Renovierungsaufwand: 5.000 € Die Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt: Im 1. Jahr 7%: 1.750 € Im 2. Jahr 7%: 1.750 € Im 3. Jahr 6%: 1.500 € Merkblatt zur Steuerersparnis beim Fenstertasuch als PDF Beitrags-Navigation 30 Jahre Betriebszugehörigkeit [Vorheriger Beitrag]10 Jahre Betriebszugehörigkeit [Nächster Beitrag]